Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h bewirkt eine Senkung des Mittelungspegels um 2 bis 3 dB(A). Dies entspricht der Wirkung einer Verkehrs-mengenreduzierung um rund 40 bis 50 Prozent. Darüber hinaus bewirken geringere Geschwindigkeiten eine Abnahme der Pegelschwankungen und der Maximalpegel. Damit ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrs-straßen eine effektive Maßnahme zur Minderung des Kraftfahrzeuglärms. Tempo-30-Anordnungen erfolgen nach der Straßenverkehrsordnung und im Ergebnis eines Abwägungsverfahrens. Dabei sind neben der Lärmbetroffenheit auch verkehrliche Belange, insbesondere die Auswirkungen auf den ÖPNV, zu beachten. Wegen der stadtweit hohen Verkehrslärmbelastung ist mit der Umsetzung des Lärmaktions-plans die Prüfung weiterer Straßen erforderlich. In Berlin geplante Maßnahmen: ►Tempo-30 nachts: oProaktive Anordnung von nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierungen: Um Lärmbelastungen an bewohnten Hauptverkehrsstraßen insbesondere für den Nachtzeitraum zu mindern, wird ein neues Tempo-30-Nachtkonzept für das Berli-ner Hauptstraßennetz erarbeitet. Untersucht wird dabei unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, welche weiteren Straßenabschnitte für eine Tempo-30-Anordnung geeignet sind. Dabei werden die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbetei-ligung einbezogen. Damit wird die Verwaltung proaktiv tätig, um die Lärmsituation zumindest in der besonders sensiblen Nachtzeit zu reduzieren. Erste Ergebnisse des Verfahrens sollen im Herbst 2020 vorgestellt werden. oPrüfung von Anwohneranträgen: Soweit Anwohnende Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen stellen, erfolgt die Prüfung und Abwägungsentscheidung durch die Verkehrslenkung auf Grundlage eines Prüfleitfadens „Tempo-30 nachts“ der obersten Straßenverkehrs-behörde aus dem Jahr 2015. Dieser wird bis Frühjahr 2020 überarbeitet, mit dem Ziel den Aspekt Gesundheitsschutz stärker zu gewichten.