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Flugverkehr

Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wird der Anspruch auf passive bauliche Schall-schutzmaßnahmen im Bereich der An- und Abflugkorridore der Flughäfen geregelt. Für weiter-gehende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung gibt es nur sehr begrenzte Hand-lungsmöglichkeiten. Zudem wird eine effektive Reduzierung des Fluglärms dadurch erschwert, dass wesentliche Vorgaben außerhalb des kommunalen Verantwortungsbereiches erfolgen.