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Sperrpfosten am Fördewanderweg

Gefahrenstelle
Fördewanderweg/Möltenorter Weg/Strandweg

Am Übergang Strandweg/Möltenorter Weg zum Fördewanderweg sind diverse graue Sperrpfosten eingelassen. Sperrpfosten sind Verkehrszeichen nach StVO mit der Verkehrszeichennummer 600-60. Sie sind ausschließlich in den Farben rot/weiß zulässig und nicht in grau. Einige Verwaltungsgerichte sehen im Einzelfall Sperrpfosten nicht als Verkehrszeichen, sondern als Hindernisse an. Sie sind in jedem Fall ausreichend zu beleuchten, ob nun Verkehrszeichen oder Hindernis. Die Beleuchtung ist an dieser Stelle jedoch sehr mickrig.

P.Pankau
Reference No.: 2022-08087
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