Verkehrsschild zu dicht am Fahrradweg
Am Fördewanderweg/Kolonnenweg Nord steht das abgebildete Verkehrsschild so dicht am Fahrradweg, dass die Gefahr der Kollision besteht.
VwV-StVO 2021 sagt zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dieses:
42 13.a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.
43 b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m.
Der aktuelle Abstand des Pfahls zum Kantstein betragt 38 cm, der Abstand des Schildes 20 cm.