Radwegebeschilderung an der Promenade
Sonstiges
Fördewanderweg/Promenade
Das Bild zeigt die Beschilderung des Fördewanderweges an der Promenade. Es ist völlig klar, was damit gemeint ist: Fußgänger sollen rechts gehen und Radfahrer links fahren. Völlig richtig. Am anderen Ende der Promenade fehlt jedoch das entsprechende Schild, dass der wasserseitige Weg den Fußgängern vorbehalten sein soll.
Das linke ist Schild völlig falsch. Die StVO sagt zu diesem Schild: Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen. D. h., nur Radfahrer und keine Autos und keine Fußgänger.
Links gehört das Verkehrszeichen Radweg Ende hin, denn dort ist öffentliche Straße.