Radfahren im Waldweg Schaardieksholt
Sonstiges
Schaardieksholt, Heikendorf
Das Radfahren im Waldweg Schsardieksholt ist mit Verkehrszeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art verboten mit der Ausnahme Anlieger frei.Hier gehört das Verkehrszeichen 260 Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art oder die Ausnahme Anlieger und Radfahrer frei hin, denn nach Bundeswaldgesetz soll Radfahren auf Waldwegen möglich sein.
§ 14 BWaldG Betreten des Waldes (1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.
2 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
3 Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
4 Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.