Noch ein dicker Baum mitten auf dem Radweg
Gefahrenstelle
Teichtor
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung schreibt für gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts eine Breite von 2,5 m vor und dass der Bereich frei von Hindernissen sein soll. Nachzulesen in der VwV-StVO 2021 Randnummer 17 und 20 zu § 2 Absatz 4 StVO.
Im Teichtor steht dieses dicke Hindernis mitten auf dem Radweg. Brenzlige Situationen sind dort an der Tagesordnung; Unfälle sind dort sicher schon passiert. Die Verwaltung sollte das Hindernis umgehend entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden und sich auch von Regressansprüchen freizuhalten.