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Noch ein dicker Baum mitten auf dem Radweg

Gefahrenstelle
Teichtor

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung schreibt für gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts eine Breite von 2,5 m vor und dass der Bereich frei von Hindernissen sein soll. Nachzulesen in der VwV-StVO 2021 Randnummer 17 und 20 zu § 2 Absatz 4 StVO.

Im Teichtor steht dieses dicke Hindernis mitten auf dem Radweg. Brenzlige Situationen sind dort an der Tagesordnung; Unfälle sind dort sicher schon passiert. Die Verwaltung sollte das Hindernis umgehend entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden und sich auch von Regressansprüchen freizuhalten.  

P.Pankau
Reference No.: 2022-08287
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