Unfall vor dem Blunk-Museum
Vor dem Eingang des Blunk-Museums gab es vor ein paar Jahren einen schweren Unfall, als ein Radfahrer mit einer Fußgängerin zusammenstieß, die aus dem Blunk-Museum kam. Die Folgen für den Radfahrer waren infolge des Sturzes ernster als für die Fußgängerin.
Mehrere Fehler führten zum Unfall:
- Heraustreten der Fußgängerin auf den Radweg, ohne auf den Verkehr zu achten.
- Nicht angepasste Geschwindigkeit des Radfahrers.
- Eine Heckenhöhe um den Eingangsbereich, die den Beiden die Sicht versperrte. Heckenhöhe beträgt 160 - 170 cm.
Eigentlich ist die Höhe von Hecken im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 geregelt und hier in § 33 Schutzmaßnahmen.
(3) Anpflanzungen, Zäune sowie Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
(4) Werden Einrichtungen entgegen Absatz 3 angelegt oder unterhalten, so sind sie auf schriftliches Verlangen des Trägers der Straßenbaulast von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Besitzerin oder dem Besitzer des Grundstückes binnen einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann der Träger der Straßenbaulast die Einrichtungen auf Kosten der oder des Betroffenen beseitigen. Die Ersatzvornahme ist mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist.
Der 4. Fehler war und ist, dass Vorsitzender der Stiftung und Beirat die Stiftung nicht zur Einhaltung von Gesetzen auffordern.
Solch ein Unfall kann jeden Tag wieder passieren………
Auf den Foto sieht man die Höhe der Hecke im Jahre 2021 und im Jahre 2000.