Hohe Hecken am Blunk-Weg
Wer als Radfahrer vom Blunk-Weg auf den Radweg am Teichtor abbiegen will, sieht nichts, denn die Hecke nach rechts ist 180 cm hock, die Hecke nach links zum Blunk-Museum ist 170 cm hoch.
Eigentlich sagt das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 in § 33 Schutzmaßnahmen dieses:
(3) Anpflanzungen, Zäune sowie Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
(4) Werden Einrichtungen entgegen Absatz 3 angelegt oder unterhalten, so sind sie auf schriftliches Verlangen des Trägers der Straßenbaulast von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder der Besitzerin oder dem Besitzer des Grundstückes binnen einer angemessenen Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann der Träger der Straßenbaulast die Einrichtungen auf Kosten der oder des Betroffenen beseitigen. Die Ersatzvornahme ist mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen, es sei denn, dass Gefahr im Verzuge ist.
Im Jahre 2000 waren die Hecken gerade mal halb so hoch.
Bitte, Verwaltung, sorgt dafür, dass man als Radfahrer an dieser Einmündung etwas sehen kann.