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Drängelgitter am Durchgang Steffensbrook - Steenbrook

Gefahrenstelle
Heikendorf, Steffensbrook/Steenbrook

Am Durchgang vom Steffensbrook zum Steenbrook steht ein Drängelgitter. Das Gitter ist nicht den Vorschriften entsprechend, denn die Gitter überlappen. Ansonsten ist die Breite des Durchlasses i. O. und auch die Beleuchtung ist ausreichend. Aber warum steht das Drängelgitter überhaupt da? Es soll Autofahrer an der Durchfahrt hindern. Das macht es! Aber ansonsten ist es nur ein Hindernis für Radfahrer und Fußgänger. Radfahrer vom Steffensbrook in den Steenbrook kommen nur an zwei Grundstückseinfahrten vorbei, an denen sie eh Vorfahrt haben. Radfahrer vom Steenbrook in den Steffensbrook kommen nur an einer Garagenhofeinfahrt vorbei, an der sie auch Vorfahrt haben. Ich sehe in StVO, VwV zur StVO und ERA2010 absolut nichts, was hier ein Drängelgitter erlaubt. Ein einzelner Poller verhindert Autoverkehr auch.

P.Pankau
Reference No.: 2022-08418
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