Nicht vorschriftsmäßiges Drängelgitter
Gefahrenstelle
Durchgang Rührsbrook - Neuheikendorfer Weg
Das Bild zeigt das Drängelgitter am Durchgang Rührsbrook zum Neuheikendorfer Weg. Das Drängelgitter entspricht nicht der ERA2010. Drängelgitter dürfen sich nicht überlappen. Zwischen Gittern ist ein Abstand von min. 1,50 m einzuhalten.