Nicht vorschriftsmäßiges Drängelgitter
Gefahrenstelle
Blunkweg, Heikendorf
Das Bild zeigt das Drängelgitter am Durchgang Blunkweg zum Teichtor. Das Drängelgitter entspricht nicht der ERA2010. Drängelgitter dürfen sich nicht überlappen und müssen ausreichend beleuchtet sein. Zwischen Gittern ist ein Abstand von min. 1,50 m einzuhalten. Zu querenden Verkehrswegen ist eine Aufstellfläche von mindestens 3,00 m Länge einzuhalten (Kapitel 11.1.10 ERA).