Nicht vorschriftsmäßiges Drängelgitter
Gefahrenstelle
Schönberger Landstraße, Schönkirchen
Das Bild zeigt das Drängelgitter am Weg längs der Eisenbahn von der Straße Am Knick zur Schönberger Landstraße. Das Drängelgitter entspricht nicht der ERA2010. Drängelgitter dürfen sich nicht überlappen und müssen ausreichend beleuchtet sein. Zwischen den Gittern ist ein Abstand von min. 1,50 m einzuhalten. Zu querenden Verkehrswegen ist eine Aufstellfläche von mindestens 3,00 m Länge einzuhalten (Kapitel 11.1.10 ERA).