Linksseitiger Radweg mit Benutzungspflicht
Im Mönkeberger Weg in Schönkirchen gibt es einen benutzungspflichtigen, linksseitigen Radweg.
Das sagt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu linksseitigen Radwegen: 33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Der Grund ist, dass die Benutzung des linksseitigen Radweges um ein Vielfaches gefährlicher ist als die Benutzung der Straße. In den Ortsdurchfahrten der B202 in Selent und Bellin wurde die Radewegebenutzungspflicht der linksseitigen Radwege aufgehoben, ebenso in Heikendorf. Mönkeberg hat die Radwegebenutzungspflicht in der dortigen Dorfstraße, also der Verlängerung des Mönkeberger Weges schon vor Jahren abgeschafft. Schönkirchen denkt nicht daran.