Skip to content

Linksseitiger Radweg mit Benutzungspflicht

Gefahrenstelle
Klosterkamp, Oppendorf

Im Klosterkamp in Oppendorf gibt es einen benutzungspflichtigen, linksseitigen Radweg.

Das sagt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu linksseitigen Radwegen: 33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Der Grund ist, dass die Benutzung des linksseitigen Radweges um ein Vielfaches gefährlicher ist als die Benutzung der Straße.

P.Pankau
Reference No.: 2022-08594
adhocracy+ is funded by donations.
Donate now
Donate now to adhocracy+