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Todesfalle am Lehmkamp

Gefahrenstelle
Lehmkamp, Heikendorf

Ein Grundsatz bei der Anlage von Radwegen ist die Erkenntnis, dass weniger Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern passieren, wenn beide sich sehen. Daher schreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) von 2017 vor (wortgleich bereits in der Ausgabe der VwVStVO von 2009, also bereits vor dem Bau des Radweges von Schönkirchen nach Schrevenborn):

Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen.

Auf dem Foto sieht man den Zustand an der Kreuzung des Radweges an der K52 mit dem Lehmkamp. Abbiegende Autofahrer und Radfahrer sehen sich erst unmittelbar vor der Kollision. Diese werden für den Radfahrer schlimmste Folgen, möglicherweise tödliche Verletzungen haben. Ich habe den Bürgermeister im Jahre 2014 darauf angesprochen – Antwort von der Verwaltung: Alles gut so, alles abgesprochen mit Plön und Rendsburg. Auf eine weitere Eingabe an den Bürgermeister im Jahre 2019 kam die Antwort – da setzen wir uns mal zusammen. Darauf warte ich heute noch. Worauf wartet die Verwaltung? Muss da erst etwas passieren, damit………

P.Pankau
Reference No.: 2022-08613
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