Naherholungs– und Begegnungsgebiet
Es ließe sich hier ein ideales Naherholungs- und Begegnungsgebiet für die Mönkeberger Einwohner aller Altersschichten schaffen. Dieses Gelände in seiner exponierten, attraktiven und sehr prominenten Lage muss für die Öffentlichkeit zugänglich und für die Allgemeinheit nutzbar bleiben. Nach aktuellen, im GIS-Portal des Kreises abrufbaren Unterlagen, gilt für das hier zu konzipierende Gelände der Bebauungsplan 11b, der auf dieser Fläche ein Biotop vorsieht. Das Landesnaturschutzgesetz verbietet sowieso eine Bebauung dieses Geländes, da es innerhalb des 150m breiten Schutzstreifen im Abstand von der Küste liegt. Insoweit könnte eine Aufenthaltsfläche für Jung und Alt mit Aktivitäten einer Wasserspielfläche, einem klassischen Spielplatz, einer Boulebahn, einer Skatebahn, einer für Rollatoren geeigneten Promenade und Treppen zum Wasser in Kombination mit einer Biotopfläche den Anforderungen des Bebauungsplanes gerecht werden und eine hohe Aufenthaltsqualität für ein pulsierendes Leben und ein interessantes miteinander bieten. Zusätzlich würde in einem Teilbereich des Geländes auch ein Anleger für Traditionsschiffe die Attraktivität noch weiter steigern. Das Gelände ist für Fußgänger und Radfahrer erreichbar, motorisierte Besucher können den Strandparkplatz bis 22:00h benutzen, danach ist dieser dann geschlossen. Diese Zugangsbeschränkung sollte aus den bekannten Gründen der damaligen Einführung auf jeden Fall beibehalten werden. Für weitergehende touristische Angebote fehlt Mönkeberg die geeignete Infrastruktur hinsichtlich Straßen und Parkmöglichkeiten. Bei schönem Wetter sind Straßen, Straßenränder und Waldränder bereits rücksichtslos zugeparkt mit häufiger Behinderung der Anwohner. Außerdem gibt es bereits mehr als genug die meiste Zeit leerstehende Wohnungen in attraktiver Lage zum Beispiel in der Förderesidenz und auf dem ehemaligen Dynastiegelände.
Ähnliche Gelände und Nutzungen werden aktuell auch von anderen Gemeinden geplant. Beispielhaft sei hier eine Gestaltung angeführt wie sie am 19.11.22 auf Seite 17 in den KN veröffentlicht wurde. (Bild wird hochgeladen sobald das Einverständnis des Urhebers vorliegt).
Bei diesem grundsätzlich sehr zu begrüßenden Vorgehen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gestaltung von Konzeptvorschlägen zur Folgenutzung Ölpier vom 10.10.22 bis zum 30.11.22 stellt sich jedoch die Frage wieso der Bauausschuss der Gemeinde bereits in seiner Sitzung am 27.10.22 eine Konzepterstellung an die Firma Planwerk vergibt mit einem Fertigstellungstermin zur Beschlussfassung am 05.12.22, also gerade mal 2 Werktage nach Beendigung der Vorschlagsfrist dieses Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens. Damit erscheint doch die Berücksichtigung der Vorschläge aus dieser öffentlichen Beteiligung in der Konzepterstellung als sehr fraglich.
Dr. Rüdiger Duchâteau