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Touristische Nutzung

Für die Ölpier wird laut Innenministerium lediglich eine touristische Nutzung als möglich erachtet. Diese Vorgabe schränkt die Möglichkeiten einer weiteren Planung erheblich ein. Bei Planung einer touristischen Nutzung sollte bedacht werden, dass es in den Jahren 2020 und 2021 zu einer sehr unschönen Situation im erweiterten Bereich des Strandes gekommen ist, die letztlich die Mönkeberger von ihrem Hausstrand vertrieben haben. Die Stubenrauchstraße ist vor einigen Jahren verengt worden und nicht für ein größeres Verkehrsaufkommen ausgelegt. Die Aufnahmekapazität stößt bei schönem Wetter nicht nur im Sommer an ihre Grenzen. Die letzte Kieler Woche hat gezeigt, dass Veranstaltungslärm bis ins Oberdorf zu hören ist. Für eine touristischen Nutzung kommt deshalb nur ein sogenannter sanfter Tourismus in Frage.

Wir schlagen deshalb als Nutzung eines Feriendorfs mit kleinen im skandinavischem Stil gebauten Häusern vor. Ergänzt werden könnte dieses Feriendorf durch ein Restaurant. Dieses darf in keinem Fall in die Kategorie einer Event-Gastronomie fallen. In diesem Fall würde das eng bebaute Gebiet entlang des Gänsekrugredders und der Stubenrauchstraße in erheblichem Ausmaß nächtlichem Lärm durch Musik und den Pendelverkehr zwischen der Stadt Kiel und Mönkeberg ausgesetzt sein. Um nicht wieder die Situation der Jahre 2020 und 2021 zu schaffen, sollte der Strandweg weiterhin ab 22.00 Uhr gesperrt werden. Die Gäste der Ferienhäuser und des Restaurants können mit einem Check-System in die Anlage gelangen bzw. rausfahren.

Wenn die Fachbehörden zu einer anderen Sichtweise kommen als das Innenministerium, so wäre die Ansiedlung einer Dienstleistungsunternehmung (z.B. IT-Bereich, Beratung) wünschenswert. Auf eine Klotzbebauung sollte auf jeden Fall verzichtet werden.

Schwimmer
Reference No.: 2022-10524
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