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Gemäß der Zielsetzung einer Stärkung der Wohnfunktion dominiert die Wohnnutzung. Neben allgemeinen Wohnangeboten im Eigentum oder zur Miete werden Sonderformen wie „Modernes Seniorenwohnen“ (z.B. betreutes Wohnen o.ä.) oder das Obdachlosenheim vorgehalten.

Die Kita stellt eine Wohnfolgeeinrichtung dar.

Der Gewerbekomplex Heidmarkstr./Heidloh soll zukünftig noch verträglicher genutzt werden, indem anstelle des ungenehmigten Autohandels eine andere nicht wesentlich störende Nutzung angesiedelt wird.

Außerdem wird die Schaffung einer öffentlichen Einrichtung vorgeschlagen, in der die interessierte Bevölkerung Angebote für Kommunikation und Freizeitgestaltung wahrnehmen kann. Ein solches Quartierszentrum (“QuarZ“) könnte z.B. im ehemaligen Community Center der britischen Streitkräfte untergebracht werden.

 

Wie ist Ihre Meinung zum Nutzungskonzept für das Wiethop-Quartier?

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