Maßnahmen zur Tempoberuhigung in Zelter Straße bei Oberflächenerneuerung
Die Zelter Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Beidseitig führen viele Straßen ab bzw. führen darauf zu, an allen Kreuzungen und Einmüdungen gilt rechts vor links (wie üblich in Tempo-30-Zonen). Sowohl die Tempobegrenzung als auch die Vorfahrtsregelung wird leider größtenteils ignoriert und die Zelter Straße als eine Art Vorfahrtsstraße gesehen und entsprechend gefahren. Falls die Maßnahme zur Instandsetzung der Oberfläche in Angriff genommen wird könnte über eine ergänzende bauliche Maßnahme zur Tempoberuhigung insb. in den Kreuzungsbereichen nachgedacht werden. Möglich wäre ggfs. Plauteaupflasterung analog der Buchenallee oder Schönerlinder Straße (zwischen Grundschule und Gesamtschule).