Unterquerung des Bahndammes via Schönerlinder Straße
M.E. besteht auf der Schönerlinder Straße auf Höhe des Bahndammes aktuell eine Benutzungspflciht des Radeweges. Gleichzeitig weist (zumindest von einer Seite; von Osten kommend) ein Schild darauf hin, dass Radfahrer absteigen müssen (da vermutlich der Bereich sehr schlecht einsehbar ist). Ggfs. lässt sich hier eine alternative Regelung finden, die eine tatsächliche Befahrung mit dem Fahrrad zulässt.