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Zillertaler Straße u.a.

Sonstiges
Zillertaler Str.

Zwischen Rudolf-Breitscheid-Str. und Andreas-Hofer-Str. werden Radfahrer auf der Zillertaler Str. abwechseld durch die Verkehrsschilder genötigt, auf dem Bürgersteig oder auf der Fahrbahn zu fahren (keine eindeutige durchgängige Beschilderung). Es gibt keinen rechtlichen, verkehrstechnischen Grund, Radfahrer abschnittsweise auf dem Bürgersteig fahren zu lassen. Insbesondere am Wartehäuschen auf der Zillertaler Str. ist der Fahrweg dann auch viel zu schmal. Wenn man von der Rudolf-Breitscheid-Str. nach rechts in Richtung Stener Berg abbiegt, ist das Verkehrsschild, welches die Benutzung des Bürgersteigs vorschreibt, auch kaum zu erkennen.

Generell ist die häufige Nötigung von Radfahrern, den Bürgersteig zu nutzen, nicht mehr zeitgemäß. Wer ängstlich ist oder langsam fährt, dem soll es erlaubt sein. Ansonsten ist der Zwang, Bürgersteige zu nutzen auch im Interesse der Fußgänger und in Anbetracht der vielen Grundstücksausfahrten nicht angebracht!

Hamed
Reference No.: 2022-09843
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