Ortsgestaltungssatzung Dorf Schwanebeck
Für das Dorf Schwanebeck wird über eine Gestaltungssatzung nachgedacht, die die Erhaltung der historischen Dorfstruktur gewährleisten soll. Bestimmen Sie mit, wie diese Satzung aussehen könnte und teilen Sie mit uns, was Ihnen am Herzen liegt.
Als intaktes märkisches Straßenangerdorf ist Dorf Schwanebeck eine Besonderheit in der brandenburgischen Siedlungslandschaft. Rund um den Anger existieren zahlreiche Gebäude, die ihren Ursprung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts oder zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichnen. Das Herzstück des Dorfes, die alte Dorfkirche, ist sogar denkmalgeschützt. Das Ensemble aus Kirche, Angerflächen und historischen, teilweise mit Ornamenten verzierten Wohnhäusern ist maßgebend für den Charakter und das Erscheinungsbild des Dorfes Schwanebecks. Um letzteres in seinen Grundzügen zu erhalten, prüft die Gemeinde die Möglichkeit einer Gestaltungssatzung, die die zukünftige Bebauung und Entwicklung, hinsichtlich der Erhaltung historischer Strukturen und gestalterischer Besonderheiten, regulieren soll.
Blick auf die Angerflächen entlang der Dorfstraße. © Tanja Beier
Der Anger war früher eine Gemeinschatfsfläche, die von den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern genutzt wurde, um zum Beispiel den Tieren eine Auslauffläche zu bieten. Aber auch gemeinschaftliche Einrichtungen wie Kirche, Schmiede oder Schule wurden auf diesen Flächen gebaut.
Was ist eine Gestaltungssatzung?
Die Gemeinde ist gemäß §87 der Brandenburgischen Bauordnung in der Lage, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, um Gebäude und Straßenzüge mit geschichtlicher Bedeutung zu schützen. Eine Gestaltungssatzung ist eine Bauvorschrift. Sie legt fest, welche Besonderheiten die Bebauung aufweist und welche Aspekte schützenswert sind. Die Satzung kann als ein Leitfaden verstanden werden, der bei Renovierungsarbeiten oder Neubauten hinzugezogen werden soll. Sie liefert Entscheidungshilfen bei Fragen zur Material-, Farb- oder Formwahl. Aufgeführt werden unter anderem Richtlinien zur Gestaltung der Dächer, der Fassaden, der Fenster und Türen, der Einfriedungen sowie der Baukörper. Die Gestaltungssatzung ist ein beliebtes Instrument und wird in vielen Stadtteilen und Dörfern bereits angewandt. Beispielsweise existiert seit 2000 auch eine Gestaltungssatzung für den Winkelanger in Zepernick.
Gestaltungssatzung für Dorf Schwanebeck?
Das Dorf Schwanebeck wurde 1230 gegründet und weist damit eine über 760 Jahre lange Geschichte auf, die dank der gründlichen Aufarbeitung vieler Generationen von Dorfchronistinnen und Dorfchronisten weitestgehend nachvollziehbar ist. Einen Beitrag zu diesem Wissensschatz leistet die erhaltene Bausubstanz, die die Geschichte widerspiegelt und dem Dorf zugleich sein identitätsstiftendes Ortsbild gibt. Die Gestaltungssatzung soll in erster Linie einen Beitrag dazu leisten, dies zu erhalten und auch in Zukunft zu gewährleisten.
Der Turm der Dorfkirche lugt zwischen den Bäumen hervor. © Tanja Beier
Geprägt wird das Schwanebecker Ortsbild unter anderem durch:
- den klar erkennbaren Straßenanger
- die Bebauung der Angerflächen mit denkmalgeschützter Kirche, Kirchhof, ehemaligem Gemeindehaus, ehemaliger Schule, ehemaliger Feuerwehr sowie ehemaliger Dorfschmiede
- die relativ geschlossene Bebauung entlang der Dorfstraße
- die in der Gründerzeit entstandenen und bis heute erhaltenen Gebäude, teilweise mit Schmuckelementen an den Fassaden
- die durch Drei- und Vierseithöfe geprägte Bebauungsstruktur.
Wir wollen prüfen, wie eine Satzung aussehen könnte, die den Herausforderungen der heutigen Zeit angemessen ist. Inklusion, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind Bereiche, die durch die Gestaltungssatzung teilweise berührt werden. Neben dem Hauptfokus der Satzung, der auf der Bebauung liegt, können auch Empfehlungen für Straßen, Freiplätze oder andere öffentliche Räume erfolgen. Eine Herausforderung der Satzung wird es sein, eine Balance zu schaffen zwischen baulicher Erhaltung und nachhaltiger Dorfentwicklung. Wie kann Barrierefreiheit mit der Erhaltung historischer Baukörper verbunden werden? Welche Maßnahmen des Umweltschutzes werden durch gestalterische Regelungen berührt? Neben den denkmalpflegerischen Zielen zur Erhaltung des typischen Ortsbildes sind demnach weitere Ziele in Betracht zu ziehen.
© eigene Darstellung: Tanja Beier
Wo gilt die Gestaltungssatzung?
Die Gestaltungssatzung betrifft in erster Linie den Dorfkern Schwanebecks und die Bebauung rund um den Anger. Dabei sind besonders die Gebäude, die von der Straße aus einzusehen sind, bedeutend. Teilweise liegen jedoch auch größere Teile der Grundstücke im Geltungsbereich. Grund hierfür ist die besondere Gebäudestellung in Form von Dreiseit- oder Vierseithöfen. Die nachfolgende Karte zeigt lediglich den vorläufigen Geltungsbereich (rot markiert), der noch nicht durchgesetzt worden ist und sich im Laufe der Konzeption des Entwurfs vermutlich noch verändern wird.
© GTA GeoService GmbH – 2020 © Geobasis-DE/LGB 2021 © ergänzt von Tanja Beier
Wie kann ich mich beteiligen?
Da die Gestaltungssatzung wesentlichen Einfluss auf die bauliche Entwicklung des Ortes haben wird, ist es uns wichtig, Sie als Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess miteinzubeziehen. Zum einen werden wir Sie während der gesamten Bearbeitungszeit über Fortschritte und Zwischenergebnisse auf unserer Webseite informieren, um unser Vorgehen so transparent wie möglich zu machen, zum anderen möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit dieser Umfrage direkt an der Entwurfsentwicklung zu beteiligen und Ihre Ideen und Anregungen mit einzubringen. Unter „Beteiligung“ in der Kopfzeile finden Sie einen klassischen Fragebogen sowie die Möglichkeit, Ihre individuellen Anregungen und Ideen mitzuteilen, indem bestimmte Bereiche auf der Karte Schwanebecks gekennzeichnet werden können. Die Dauer der Umfrage beträgt circa 10 bis 15 Minuten. Die Teilnahme ist bis zum 31. Juli 2021 möglich.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen, die Sie nicht in dieser Umfrage loswerden können, können Sie uns jederzeit auch postalisch, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie unten auf dieser Seite.
Contact for questions
Jennifer Nagel, Sascha Pladeck & Tanja Beier (Praktikantin)
SB Orts- & Regionalplanung
Gemeinde Panketal
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Telephone: 030 94511-170
EmailOnline participation
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Unsere Fragen an Sie!
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Type of participation: poll
284 Contributions -
Welche Wünsche haben Sie für die Entwicklung Schwanebecks?
Welche Wünsche haben Sie für die Entwicklung Schwanebecks?
Type of participation: spatial brainstorming
5 Contributions
Final Results
Die Ergebnisse dieser Umfrage sowie alle Anregungen und Wünsche, die uns erreichen, werden in unsere Überlegungen zur Konzeption der Satzung einfließen. Die Informationen, die wir im Rahmen dieser Umfrage sammeln, werden lediglich intern verwendet und sind der Öffentlichkeit nur solange zugänglich, wie die Umfrage online ist (voraussichtlich bis einschließlich 31. Juli 2021).
Über weitere Schritte und den aktuellen Stand des Entwurfes informieren wir Sie regelmäßig auf unserer Webseite unter www.panketal.de/rathaus/orts-und-regionalplanung/oertliche-bauvorschriften/299-ortsgestaltungssatzung-dorf-schwanebeck.html. Die finale Version der Gestaltungssatzung muss letztlich von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Über den Beschluss und die Bekanntgabe der Satzung wird im Amtsblatt informiert. Die genauen Termine, wann dies der Fall sein wird, sind noch nicht abzuschätzen.