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Im vorliegenden Entwurf des LAP 4. Stufen werden die nachfolgenden Maßnahmen vorgeschlagen.

Die Festlegung von ruhigen Gebieten dient vor allem der Wahrung von Erholungsflächen und -möglichkeiten für die Bevölkerung. Ein ruhiges Gebiet auf dem Land soll frei von durch Menschen verursachten Geräuschen sein (als Anhaltspunkt ein LDEN-Pegel von 40 dB(A). Diese Gebiete sind z.B. ein Abwägungsbelang im Rahmen der Bauleitplanung und dürfen nicht durch z.B. Verkehrsplanungen zusätzlich verlärmt werden.

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