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Kfz-Verkehrsvermeidung / Förderung des Umweltverbundes

Hierunter zählen u.a. folgende Maßnahmen:

  • Schaffung von Radverkehrsanlagen  
  • Anpassung von Nutzungsrechten und Nutzungspflichten für den Radverkehr  
  • Ausweisung von Fahrradstraßen
  • Verbesserung der Radabstellmöglichkeiten  
  • Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
  • Schaffung zusätzlicher sicherer Querungsstellen („Zebrastreifen“, Fußgängerampeln, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen)
  • Bau, Sanierung von Gehwegen
  • Abgrenzung des Haupt- vom Nebenstraßennetz mittels Gehwegüberfahrten
  • Ausweisung von Fußgängervorrangbereichen (Fußgängerzonen, Schulstraßen, etc.)
  • Anpassung, Ausweitung des Angebotes im Stadt-, Regionalbus- sowie Schienenverkehr
  • Ausbau von Haltestellen
  • Verbesserung der digitalen Fahrgastinformationen
  • Optimierung der Ampelschaltungen zu Gunsten des Umweltverbundes
  • Ausbau der Schnittstellen zwischen den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Mobil-Stationen)
  • Förderung von Sharing-Angeboten (Rad-, Lastenrad- bzw. Carsharing)
  • Individualisiertes Marketing
  • Mobilitätsmanagement (Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Universität, Schulen, etc.)
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