Kfz-Verkehrsvermeidung / Förderung des Umweltverbundes
Hierunter zählen u.a. folgende Maßnahmen:
- Schaffung von Radverkehrsanlagen
- Anpassung von Nutzungsrechten und Nutzungspflichten für den Radverkehr
- Ausweisung von Fahrradstraßen
- Verbesserung der Radabstellmöglichkeiten
- Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
- Schaffung zusätzlicher sicherer Querungsstellen („Zebrastreifen“, Fußgängerampeln, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen)
- Bau, Sanierung von Gehwegen
- Abgrenzung des Haupt- vom Nebenstraßennetz mittels Gehwegüberfahrten
- Ausweisung von Fußgängervorrangbereichen (Fußgängerzonen, Schulstraßen, etc.)
- Anpassung, Ausweitung des Angebotes im Stadt-, Regionalbus- sowie Schienenverkehr
- Ausbau von Haltestellen
- Verbesserung der digitalen Fahrgastinformationen
- Optimierung der Ampelschaltungen zu Gunsten des Umweltverbundes
- Ausbau der Schnittstellen zwischen den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Mobil-Stationen)
- Förderung von Sharing-Angeboten (Rad-, Lastenrad- bzw. Carsharing)
- Individualisiertes Marketing
- Mobilitätsmanagement (Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Universität, Schulen, etc.)