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Administrative Maßnahmen

Hierunter zählen u.a. folgende Maßnahmen:

  • Überwachung der zulässigen Geschwindigkeiten (stationär bzw. mobil)
  • unsanktionierte Anzeige des Geschwindigkeitsniveaus (Motivanzeigetafeln)
  • Fahrzeugkontrollen (insb. Motorradverkehr)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Informationen und Kampagnen zu einer stadtverträglichen Mobilität
  • Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Konzepten zur Förderung einer stadtverträglichen Mobilität
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