Entwurf Lärmaktionsplan 4. Runde
Aktueller Lärmaktionsplan der 4. Runde liegt im Entwurf vor – Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 15.07.2024 bis zum 11.08.2024
Aktueller Lärmaktionsplan der 4. Runde liegt im Entwurf vor
Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 15.07.2024 bis zum 11.08.2024
Die Stadt Iserlohn ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet, eine Lärmkartierung und einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die Europäische Richtlinie wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt. In das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde damit ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und den §§ 47a bis 47f eingefügt.
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde liegt jetzt als Entwurf vor. Bei der Erstellung ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, die in der Zeit vom 15.07.2024 - 11.08.2024 erfolgt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 ist als Download unten auf dieser Seite verfügbar. Hier kann der Plan mit den zugehörigen Anlagen heruntergeladen werden.
Beteiligung
Um was geht es?
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten in der Union verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und darauf basierend Lärmaktionspläne auszuarbeiten bzw. zu überprüfen und fortzuschreiben. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen. Als Ballungsräume gelten Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Hier liegt Iserlohn mit ca. 94.300 Einwohnern (Stand 31.12.2023) knapp darunter. Für die Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die entsprechenden Lärmkarten.
Ein Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtwerk, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, ausgenommen ist die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes für die das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Iserlohn bietet die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung auf dieser Beteiligungsplattform an. Des Weiteren können Eingaben schriftlich an Stadthaus Bömberg, 69/4 Umwelt- und Klimaschutz, Bömbergring 37, 58636 Iserlohn oder per E-Mail an lap@iserlohn.de übermittelt werden. Die Stadt Iserlohn ist bei der Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen der Bundesautobahn A46, den Bundesstraßen B7, B233 und B236 sowie den Landesstraßen L648, L676, L677, L680, L682, L743, L888 und der L899 betroffen.
Die Beteiligung erfolgt üblicherweise in zwei Phasen. In der ersten Phase wurde Ende Januar 2024 per Presseinformation über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die Fortschreibung des LAP informiert.
Auf der Grundlage der vom LANUV erstellten aktuellen Lärmkartierung hat die Stadt Iserlohn einen Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Sie haben im Zeitraum vom 15.07.2024 - 11.08.2024 die Möglichkeit zur Abgabe einer Eingabe oder Stellungnahme.
Wer kann sich beteiligen?
Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie andere Behörden oder Stellen an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Träger öffentlicher Belange werden jedoch auch separat beteiligt und direkt durch die Stadt Iserlohn angeschrieben.
Wie kann ich mich beteiligen?
Haben Sie Fragen, Kommentare oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans?
Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da die Stellungnahmen auch per Schreiben oder E-Mail entgegengenommen werden. Wenn Sie sich registrieren/anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.
Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und ggf. bei der Überarbeitung des Entwurfes des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Stadt Iserlohn sich mit ihren Eingaben inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob die Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, in den politischen Gremien beraten, vom Rat beschlossen und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
Wo finde ich weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung, einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung, finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer.
Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)
Dateien zur Ansicht oder zum Download:
ENTWURF des LAP der Runde 4 der Stadt Iserlohn.pdf
ENTWURF Anlagen zum LAP der Runde 4 der Stadt Iserlohn.pdf
Contact for questions
Hr. Schürmann und Fr. Dr. Wolters
Stadt Iserlohn
Stadthaus Bömberg
69/4 Umwelt- und Klimaschutz
Bömbergring 37
58636 Iserlohn
Telephone: 02371 217 - 2925
Email WebsiteOnline participation
Beteiligung zum Lärmaktionsplan
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Iserlohn bietet hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung an. Des Weiteren können Eingaben schriftlich oder per E-Mail an die Stadt übermittelt werden. Weitere Informtionen finden Sie unter dem Reiter "Information".
Final Results
Die Eingaben werden ausgewertet und ggf. bei der Überarbeitung des Entwurfes des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Stadt Iserlohn sich mit ihren Eingaben inhaltlich auseinandersetzt und prüft, ob die Vorschläge in den Lärmaktionsplan einfließen können.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, in den politischen Gremien beraten, vom Rat beschlossen und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.