einseitiges parken in Einbahnstraßen
Radverkehr
                        
                        
    
         KTV
    
                        
                            
                        
                    In Einbahnstraßen sollte nur auf einer Seite das parken erlaubt sein, so dass mehr Platz für Fahrradfahrer bleibt, die entgegen der Auto-Fahrtrichtung fahren - in der gesamten KTV.