Baumschutzverordnung / Baumschutzsatzung
Herzberg sollte sich eine eigene Baumschutzverordnung bzw. eine Baumschutzsatzung geben. Kurzgesagt geht es dabei darum, die meisten Baumarten ab einem bestimmten Stammdurchmesser unter Schutz zu stellen. Bäume, die laut einer Baumschutzverordnung geschützt sind, dürfen nicht einfach ohne weiteres gefällt werden. Ausnahmen sind natürlich möglich, zum Beispiel wenn eine Gefahr von dem Baum ausgeht.
Wir wissen, dass der Harz derzeit in keinem gutem Zustand ist - neue Bäume werden benötigt, Baumpflanzaktionen organisiert. Das ist sehr wichtig. Bis diese Bäume aber so groß sind, dass sie mit ihren Wurzeln Trockenheit und Wind trotzen können, vergehen viele Jahre. Vor allem dann, wenn auf Mischwälder mit höherem Laubbaumanteil gesetzt wird, wie es aktuell der Fall ist. Große Stadtbäume erfüllen zahlreiche Funktionen, an denen wir Einwohner der Stadt interessiert sind: Bäume spenden Schatten und transpirieren Wasser, wodurch sie die Umgebungsluft kühlen und klimatische Verschlechterungen abmildern. Im (Halb-)Schatten dieser Bäume wachsen eine Vielzahl verschiedener Pflanzenarten, zudem bieten sie zahlreichen Tierarten ein Zuhause und verbessern die Luftqualität. Städte mit viel grün sind darüber hinaus erholsamer. Das alles (und noch mehr) ist bekannt - daher sollte die Stadt nicht zulassen, dass intakte Bäume gefällt werden.
Allen, die sich einmal konkret anschauen wollen, was eine Baumschutzsatzung bedeuten kann, empfehle ich einen Blick in die Baumschutzsatzung der Stadt Göttingen: https://www.goettingen.de/buergerservice/dienstleistungen/arten-und-baumschutz-schutzgebiete-900000361-0.html?myMedium=1
Baumschutzsatzungen sind aktuell noch relativ selten in Deutschland. Große Städte wie Berlin und Hamburg, aber - wie gezeigt - auch Göttingen haben eine. Sollte sich Herzberg als verhältnismäßig kleine Stadt eine solche Verordnung geben, kann das andere kleine Städte und Kommunen zur Nachahmung anregen. Letztendlich wird die Stadt lebenswerter, bzw.: sie bleibt es.