Baulückenkataster mit Gestaltungsvorgaben
Die Bebauung in Isernhagen , vor allem in den sog. Baulücken, nimmt Formen an, die eigentlich den Rahmen der umliegenden Bebauung oft sprengen.
Das "Einfügen" erfolgt nach baurechtlichen Kriterien oft nur rechnerisch, dabei entstehen dann Mehrgeschosser, die in 1 1/2 geschossiger Nachbarschaft herausstechen und das Maß der ortsüblichen Bebauung sprengen.
Im Rahmen einer Satzung könnte man festschreiben, dass die Umgebungs-Bebauung auch gestalterisch (z.B. Firsthöhe, Dachform, Geschossigkeit...) zu berücksichtigen ist. Damit würden dann z.B. nicht Oberkanten von Flachdächern auf die Höhe der Firste aus der Umgebung ausgedehnt werden können, weil in dem Gebiet eben nur geneigte- oder Satteldächer zulässig sind.
Das Ortsbild, welches wir doch alle so schätzen und was Isernhagen eben einzigartig macht, würde nicht entfremdet werden.
vielen Dank
MFG
Ortrud Pierson, Isernhagen FB