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Radwegefurt-Markierung an Einmündung Komericher Weg

Radverkehr
Sicherheit
Konflikte

In der Nebenanlage der Freunder Landstraße besteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der Radweg ist an der Einmündung zum Komericher Weg vorfahrtberechtigt. Aus dem Komericher Weg kommende Fahrzeuge können diese Vorfahrt aber nur schwer erkennen, da eine Radwegefurt-Markierung fehlt. Aus meiner Sicht ist hier verpflichtend eine Radwegefurt zu markieren (vgl. VwV-StVO zu § 9 StVO, Rn. 4).

Die Markierung ist von besonderer Notwendigkeit, da Radfahrer aufgrund des Gefälles der Straße mit hoher Geschwindigkeit die Einmündung passieren. Bitte ergänzen Sie die Markierung, bevorzugt in roter Farbe.

MarcF
Reference No.: 2022-08667
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