Radwegefurt-Markierung an Einmündung Komericher Weg
Radverkehr
Sicherheit
Konflikte
In der Nebenanlage der Freunder Landstraße besteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Der Radweg ist an der Einmündung zum Komericher Weg vorfahrtberechtigt. Aus dem Komericher Weg kommende Fahrzeuge können diese Vorfahrt aber nur schwer erkennen, da eine Radwegefurt-Markierung fehlt. Aus meiner Sicht ist hier verpflichtend eine Radwegefurt zu markieren (vgl. VwV-StVO zu § 9 StVO, Rn. 4).
Die Markierung ist von besonderer Notwendigkeit, da Radfahrer aufgrund des Gefälles der Straße mit hoher Geschwindigkeit die Einmündung passieren. Bitte ergänzen Sie die Markierung, bevorzugt in roter Farbe.