Fußgängerüberweg und Radwegefurt über freien Rechtsabbieger
Fußverkehr
Sicherheit
Konflikte
Vom Gehweg der Ecke Eilendorfer Straße/Freunder Landstraße sollte unbedingt ein Fußgängerüberweg über den freien Rechtsabbieger zur Verkehrsinsel der Ampel angelegt werden. Auch ist hier eine Radwegefurt zu markieren, da die Gehwege entlang der Freunder Landstraße für den Radverkehr freigegeben sind und die Freunder Landstraße eine Vorfahrtstraße ist (vgl. VwV-StVO zu § 9 StVO, Rn. 4).