Einmündung - Fahrbahnüberhöhung in die Kolpingstr. hineinführen
Nachdem die Erneuerung der Straßen Am Hoerfeld und Dr.-Josef-Lamby-Str. abgeschlossen ist, sind diese ggü. der Kolpingstr. bzw. Ellerstr. erhöht - im Bereich der Einmündungen ist jetzt eine abgesenkte Kante entstanden. Dadurch entsteht für Fahrzeuge auf der Kolpingstr. bzw. Ellerstr. der Einduck, dass die übliche Rechts-vor-Links-Regel in der Tempo-30-Zone hier nicht gilt. Das wird absehbar zu Gefährdungen für Fahrzeuge führen, die hier von rechts kommen - insbesondere Radfahrende.
Die überhöhte Fahrbahn sollte im Einmündungsbereich in die Kolpingstr. bzw. Ellerstr. durchgezogen werden - damit entsteht ein Drempel, der das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit spürbar macht und es damit unterbindet. Zudem wird damit der Wohngebiet-Charakter verstärkt und es wird für den Durchgangsverkehr ("Schleichverkehr") unattraktiver, die Kolpingstr. (und in Verlängerung die Richard-Wagner-Str. und Eckener Str.) als Abkürzung ggü. den Ampeln auf der großen Achse Freunder Landstr. / Trierer Str. zu missbrauchen.
Siehe auch den Beitrag "Schleichverkehr im Wohngebiet unterbinden – Kolpingstr. u.a. verkehrsberuhigen" vom 8. Mai 2022