Kreuzung Gewerbepark Brand mit der Nordstraße
Für diese Kreuzung legt der Bebauungsplan 828 die Gestaltung fest: Es soll hier der Gewerbeverkehr so geführt werden, dass er nicht die Nordstraße in ihrem (wohn)bebauten Teil, Schulwege, Wege zu Kindergärten etc. tangiert. Auf der angehängten Skizze sieht man, dass die Kreuzung vollständig innerhalb des B-Plans 828 liegt, daher gelten hier auch sämtliche Bestimmungen des B-Plans, der schon einen Teil der Anforderungen eines guten Mobilitätskonzeptes formuliert, nämlich wohnortnahe Gewerbe wohnverträglich anzubinden. Der Gewerbeverkehr soll genau so frei fließen können wie der Ziel- und Quellverkehr der Wohnbebauung aber eben getrennt,
Für die Gestaltung der Kreuzung gibt es einen fertigen Plan der zuständigen Fachverwaltung, der nach intensiver Bürgerbeteiligung entstanden ist. Leider hat "unsere" Bezirksvertretung diesen Plan in der Sitzung am 29. 04. 2020 abgelehnt, weil sie der Auffassung ist, dass die Zumutung einer unerträglichen Verkehrsbelastung möglichst über alle Wohngebiete gleichmäßig verteilt werden sollte. Dabei ist ihr die rechtliche Festlegung des B-Plans durchaus bewußt.
Der Plan sieht zudem hervorragende Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an deiser Stelle vor. Eine solche Verbindung fehlt im Verlauf der gesamten Nordstraße so dass bisher an keiner Stelle eine angemessene Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer aus den Wohngebieten rechts der Nordstraße in Richtung Vennbahnweg besteht.