Vorfahrt Radverkehr auf Vennbahntrasse
Radverkehr
1. Querung des Vennbahnweges Eckenerstraße 2. Querung des Vennbahnweges Straße Gewerbepark Brand 3. Trierer Straße / Debyestraße
Sicherheit
Konflikte
1. Vorfahrt der Radfahrenden bei a) Querung der Eckenerstraße sowie bei b) Querung der Straße Gewerbepark Brand
jeweils mittels
- Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit des querenden motorisierten Verkehrs auf 30 km/h
- durch entsprechende Beschilderung
- Rotmarkierung des Straßenbelags der Vennbahn an den querenden Stellen
2. Anlage eines Fahrradweges oder zumindest eines Fahrradschutzstreifens auf der Trierer Straße stadtauswärts zwischen den Staßen Weiern und Kreuzung Trierer Straße/Debyestraße zur sicheren und komfortablen Erreichbarkeit der dort ansässigen Läden wie z.B. Rick, Lidl, Drescher, Obi