Gefährliche Schutzstreifen-Markierung
Radverkehr
Sicherheit
An dieser Stelle ist ein Fahrrad-Schutzstreifen direkt in der Dooring-Zone neben einem Parkstreifen markiert. Da ein Sicherheitstrennstreifen fehlt, ist die Markierung in dieser Ausführung unzulässig. Auch die sehr schmale Breite sowohl des Schutzstreifens (1,25m) als auch des Parkstreifens (1,80m) macht die Situation für Radfahrende, die tatsächlich im markierten "Schutz"streifen fahren, aufgrund der Dooring-Gefahr gefährlich.
Die Markierung muss unbedingt geändert werden. Im Optimalfall entfällt der Parkstreifen zugunsten eines breiteren Schutzstreifens. Selbst eine ersatzlose Demarkierung des Schutzstreifens an dieser Stelle wäre ein Sicherheitsgewinn für den Radverkehr.