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Terms of use

§ 1 – Anbieter, Inhalt des Angebots der Plattform adhocracy.plus

(1) Anbieter der Internetpräsenz adhocracy.plus („Plattform“) ist Liquid Democracy e.V., Am Sudhaus 2, 12053 Berlin (im folgenden „Anbie­ter“). Die folgenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Nutzer der Plattform.

(2) Der Anbieter betreibt die Plattform, um

(a) es Organisationen (z.B. Vereinen, NGOs, Kommunen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften) zu ermöglichen, bestimmte Verfahren der Bürger- oder Mitgliederbeteiligung (im folgenden „Verfahren“) auf der Plattform online zu veröffentlichen, und

(b) es Teilnehmern (z.B. Bürgern einer Kommune oder Mitgliedern eines Vereins) zu ermöglichen, sich an solchen Verfahren online zu beteiligen.

§ 2 – Herausgeberin dieser Seite 

Die Gemeinde Moormerland ist die Herausgeberin bzw. die Verantwortliche für den Inhalt dieser Webseite mit ihren Unterseiten und den darauf angebotenen Diensten.

§ 3 – Zugangsvoraussetzungen, Registrierung

(1) Damit Sie sich aktiv beteiligen können, ist eine Anmeldung auf der Plattform https://adhocracy.plus nötig . 

(2) Die Beteiligung an einem Verfahren geschieht z.B. durch Hinzufügen von Diskussionsbeiträgen oder Anmerkungen (im folgenden „Beiträge“) oder Teilnahme an einer Umfrage oder Abstimmung.

(3) Jeder Nutzer kann seine Registrierung auf der Plattform https://adhocracy.plus online beantragen unter Angabe eines selbst gewählten Nutzernamens (Pseudonyms), seiner E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passworts. Alternativ kann die Registrierung auf Grundlage eines bereits bestehenden Nutzerkontos bei Google, GitHub oder Twitter beantragt werden. Nimmt der Anbieter den Registrierungsantrag an, erhält der Nutzer eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.

(4) Für jeden Nutzer ist nur eine Registrierung zulässig. Eine stellvertretende oder treuhänderische Registrierung für Dritte ist unzulässig. Der Anbieter behält sich vor, Nutzungsverhältnisse fristlos zu kündigen, wenn sie auf mehrfacher Registrierung derselben Person oder auf Stellvertretung oder Treuhand für einen Dritten beruhen.

(5) Der Besuch der Plattform, die Registrierung als Nutzer, die Einrichtung von Verfahren sowie die Beteiligung hieran sind unentgeltlich.

§ 4 – Beteiligung, Rechteeinräumung

(1) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Beiträge einzureichen, die von ihm persönlich verfasst worden sind und auf seinen persönlichen Überzeugungen und Überlegungen beruhen.

(2) Soweit in einem Verfahren nicht abweichend gekennzeichnet, wird ein Beitrag eines Teilnehmers auf der Plattform zusammen mit dem Teilnehmernamen veröffentlicht, so dass der Beitrag Teil der öffentlichen Diskussion des Verfahrens werden kann.

(3) Der Teilnehmer räumt dem Anbieter und derjenigen Organisation, die das jeweilige Verfahren betreibt (hier Gemeinde Moormerland), das Recht ein, alle Bestandteile des Beitrags (Texte, Bilder, audiovisuelle Inhalte und sonstige Daten) unter Nennung seines Teilnehmernamens zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und auch anderweitig zu verbreiten, zum Beispiel in gedruckter Form zur Dokumentation des Verfahrens. Die Einräumung erfolgt als zeitlich und geografisch uneingeschränktes, einfaches Recht.

(4) Der Teilnehmer garantiert dem Anbieter und der Organisation (hier Gemeinde Moormerland), über alle erforderlichen Rechte an allen Bestandteilen seines Beitrags zu verfügen; dies betrifft auch Persönlichkeitsrechte von Personen, die in etwaig eingereichten Fotos, Video- oder Audiodateien abgebildet bzw. wiedergegeben werden. Der Teilnehmer stellt dem Anbieter und der Organisation (hier Gemeinde Moormerland) von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch den Beitrag erheben. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die in einem solchen Zusammenhang erforderlich werdenden Kosten einer angemessenen Prüfung und ggf. Rechtsverteidigung, es sei denn, dass der Teilnehmer die Beanstandung des Dritten nicht zu vertreten hat.

(5) Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

§ 5 – Qualitätssicherung

(1) Die Gemeinde Moormerland kann von der Veröffentlichung eines Beitrags absehen oder einen veröffentlichten Beitrag von der Plattform entfernen, wenn sie nach freiem Ermessen der Überzeugung ist, dass der Beitrag der angestrebten sachlichen Auseinandersetzung im jeweiligen Verfahren nicht dienlich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Beitrag

– nicht mit dem Thema des Verfahrens zusammenhängt,
– sich in der Wiedergabe von Meinungen oder sonstigen Äußerungen Dritter erschöpft, ohne eine eigene Meinung des Teilnehmers erkennen zu lassen,
– in Inhalt oder Form beleidigenden Charakter hat, der auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht zu tolerieren ist,
– eine Rechtsverletzung enthält oder darstellt, etwa Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht.

(2) Soweit die Gemeinde Moormerland eigene Bedingungen für die Beteiligung aufstellt, gehen diese den Regelungen aus Absatz 1 vor.

§ 6 – Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Jede Partei kann jederzeit ein Nutzungsverhältnis durch Mitteilung in Textform ordentlich kündigen. Soweit der Anbieter auf der Plattform eine technische Funktion zur Kündigung durch einen Nutzer bereitstellt, ist auch diese formwahrend.

(2) Die Beendigung eines Nutzungsverhältnisses durch einen Teilnehmer berührt nicht dem Anbieter und der Organisation (hier Gemeinde Moormerland) bis dahin eingeräumten Rechte an Beiträgen des Teilnehmers; diese gelten vielmehr fort. Unberührt bleiben gesetzlich unabdingbare Rechte des Teilnehmers, etwa auf Rückruf seiner Rechte, auf Widerruf oder auf Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Beiträge eines Teilnehmers bleiben auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses auf der Plattform öffentlich zugänglich, jedoch wird der mit einem Beitrag ursprünglich veröffentlichte Teilnehmername entfernt und durch einen Hinweis ersetzt, dass der verfassende Teilnehmer nicht mehr auf der Plattform aktiv ist.

(4) Die Plattform wird so lange betrieben, bis der Dorfentwicklungsplan aufgestellt wurde; ein Anspruch der Nutzer auf unbegrenzte Laufzeit oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit („Up-time“) besteht nicht.

§ 7 – Haftung

(1) Die Abläufe der Plattform sind automatisiert, insbesondere die Einrichtung von Verfahren sowie die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Herausgeber prüft von Nutzern online eingereichte Daten vor Veröffentlichung nicht auf inhaltliche Angemessenheit, sachliche Richtigkeit oder auf etwaige Rechtsverstöße. Der Anbieter wird jedoch im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen konkreten Hinweisen auf problematische Inhalte unverzüglich nachgehen.

(2) Die Haftung des Anbieters und des Herausgebers für Vermögensschäden wird ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit ein Vermögensschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Unberührt bleibt die Haftung des Herausgebers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Herausgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.

§ 7 – Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. In einem solchen Fall wird dem Nutzer die vorgesehene Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail ankündigen.

(2) Wenn der Nutzer nicht in Textform binnen vier Wochen ab Zugang der Ankündigung widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Der Nutzer wird auf diese Rechtfolge der stillschweigenden Zustimmung in der Ankündigung besonders hingewiesen.

(3) Widerspricht der Nutzer der angekündigten Änderung fristgerecht, so tritt die Änderung in Bezug auf diesen Nutzer nicht in Kraft.

§ 8 – Anwendbares Recht

Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nicht, soweit sie zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers mit ständigem Aufenthalt im Ausland einschränken würde.

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