Kapitel
Flugverkehr
Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wird der Anspruch auf passive bauliche Schall-schutzmaßnahmen im Bereich der An- und Abflugkorridore der Flughäfen geregelt. Für weiter-gehende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung gibt es nur sehr begrenzte Hand-lungsmöglichkeiten. Zudem wird eine effektive Reduzierung des Fluglärms dadurch erschwert, dass wesentliche Vorgaben außerhalb des kommunalen Verantwortungsbereiches erfolgen.
Quelle
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/2018/download/LAP_2018-2023_Entwurf_Final.pdf