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§2 Zur Erfüllung dieser Zwecke dienen insbesondere:

  1. Veranstaltungen politischer, fachlicher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Art wie Vorträge, Benefizveranstaltungen, Lesungen, etc.
  2. Förderung der Mitglieder in politischen, fachlichen, beruflichen und studentischen Belangen
  3. Kontaktpflege mit Vereinigungen und Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, sowie die Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene
  4. Kontaktpflege und Vernetzung mit Fachgruppen, Bezirksgruppen und Landesorganisationen innerhalb des BSA
  5. Kontaktpflege und Vernetzung mit weiteren Jugendbereichen in sozialdemokratischen Vorfeldorganisationen
  6. Präsenz und Vernetzung in den sozialen Medien
  7. Einsetzung von Arbeitsgruppen für bestimmte Sachgebiete
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