§3 Mitglieder
Mitglieder sind alle Mitglieder des BSA bis zur Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres. Diese sind für sämtliche Organe der neuBasis aktiv und passiv wahlberechtigt.
Mitglieder sind alle Mitglieder des BSA bis zur Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres. Diese sind für sämtliche Organe der neuBasis aktiv und passiv wahlberechtigt.