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§4 Organe der neuBasis

Die Organe sind:

  1. Die Mitgliederversammlung einschließlich des Tagespräsidiums
  2. Der Bundesvorstand
  3. Die Arbeitsgruppen
  4. Die Landesbeauftragten

Bei der Zusammensetzung der genannten Organe und allen weiteren Gruppierungen in der neuBasis ist darauf zu achten, die im BSA zusammengeschlossenen Organisationen entsprechend zu berücksichtigen. Damit soll auch die Vernetzung zu den einzelnen Teilorganisationen sichergestellt werden. 

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