§5 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre statt und ist mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung vom Bundesvorstand einzuberufen.
Der Ablauf der Mitgliederversammlung ist in der "Geschäftsordnung der neuBasis Mitgliederversammlung" geregelt.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 1 Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich beim Bundesvorstand einzubringen. Davon abweichend können Initiativanträge vom Vorsitz zugelassen werden. Dies erfordert die Zustimmung von ⅔ der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder können Anträge stellen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es der Bundesvorstand unter schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung beschließt. Es gelten die gleichen Fristen wie bei ordentlichen Mitgliederversammlungen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 20 Mitglieder anwesend sind. Abweichend hiervon ist die Beschlussfähigkeit jedenfalls nach Ablauf von 30 Minuten gegeben.
Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem, vom Bundesvorstand vorgeschlagenen und der Mitgliederversammlung gewählten, Tagespräsidium. Dieses hat aus drei Personen zu bestehen.
Alle Wahlen und Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit. Der bzw. die Vorsitzende entscheidet bei Stimmengleichheit.
Die Wahlen werden vom jeweiligen Tagespräsidium geleitet und durchgeführt.
Die Wahlen erfolgen persönlich, geheim und schriftlich. Alle anderen Beschlüsse erfolgen formfrei.