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§8 Vertretung nach innen

Der bzw. die Vorsitzende wird automatisch als Vertretung der neuBasis für den Bundesvorstand des BSA nominiert. Der bzw. die Vorsitzende kann die Nominierung auf einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin übertragen. Dieser Übertragung ist dem Vorstand der neuBasis inklusive einer Begründung schriftlich mitzuteilen.

Die Vertretung in den Landesvorständen übernehmen die Landesbeauftragten. Sie haben die Aufgabe die neuBasis in den Bundesländern zu vertreten und zu organisieren.

Sie sollen eigenständig Veranstaltungen in ihren Bundesländern abhalten.

Jede/r Landesbeauftragte hat dem Bundesvorstand, mindestens einmal im halben Jahr, über die Situation in ihrem jeweiligen Bundesland zu berichten.

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