§9 Vertretung nach außen
Die neuBasis wird nach außen von der/dem Vorsitzenden und/oder seinem/ ihrem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende vollzieht die Beschlüsse, beruft Sitzungen ein und führt in Sitzungen und Versammlungen den Vorsitz.
Schriftstücke werden von der/dem Vorsitzenden oder im Falle der Verhinderung von dessen/deren Stellvertreter oder Stellvertreterin gemeinsam mit dem/derSchriftführer/inn für den Fall der Verhinderung dessen / deren Stellvertreter/in unterfertigt.