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Anwohnergerechte Ortsduchfahrt Gr. Sperrenwalde

Bedarfsgerechtigkeit
Groß Sperrenwalde

Verkehrsmessungen (12.11.2022 - 24.01.2023) haben gezeigt, dass die Durchfahrtsgeschwindigkeit in der Ortslage Gr. Sperrenwalde zu hoch ist, was ein Sicherheitsrisiko darstellt und zu erhöhten Lärmimmissionen führt. - Es konnte festgestellt werden, dass 50% des Durchgangsverkehrs schneller als 50 km/h und 15% sogar schneller als 60 km/h ist.  Der zu schnelle Verkehr findet insbesondere in den frühen Morgenstunden - gerade morgens sind Schulkinder an der Straße unterwegs, ein Gehweg ist nicht überall vorhanden - und den späten Abendstunden statt.  Zu einem großen Anteil besteht das Verkehrsaufkommen aus LKW-Verkehr, der die Ortsdurchfahrt trotz paralleler Kreisstraße als Abkürzung nutzt.  Diese starke Belastung der Straße führt zu immer weiter fortschreitenden Schäden im Belag, was die Lärmimmissionen noch einmal erhöht und der Gemeinde erhebliche Kosten verursacht.  Ein Teil der Gemeindestraße (am Bahnhof) wurde erst kürzlich komplett erneuert und es sind bereits wieder Schäden durch den LKW-Verkehr an der Fahrbahn zu erkennen.  Das Gesamtproblem besteht aus zwei sich überlagernden Teilen: 

  1. Ein hohes Aufkommen von LKW-Durchgangsverkehr trotz alternativer Umgehungsroute stellt aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten ein Sicherheitsrisiko für die Anwohner dar, führt darüber hinaus zu erheblichen Lärmbelastungen und Erschütterungen (aufgrund der schadhaften Straßendecke) und ist in erster Linie Verantwortlich für die anhaltende Schädigung der Straße. 
  2. Der Durchgangsverkehr ist allgemein zu hoch für die untergeordnete Dorfstraße und in erheblichem Maß mit erhöhten Fahrgeschwindigkeiten unterwegs, was sicherheitsrelevante Risiken mit sich bringt.  

Das alles mindert die Sicherheit und das Wohlbefinden für die Anwohner deutlich!  

Eine Lösung ist sehr einfach und ohne nennenswerte Nachteile für irgendeinen Verkehrsbeteiligten umsetzbar: 

Die Ortsduchfahrt (Bahnhof bis B109) nur "Anlieger frei" machen und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortslage auf 30 km/h begrenzen 

oder alternativ

die Ortsdurchfahrt (Bahnhof bis B109) für den Verkehr über 7,5 Tonnen (Ausnahme Landwirtschaft) sperren und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortslage auf 30 km/h begrenzen.

Der gesamte Durchgangsverkehr kann parallel über die Landesstraße L15 (Bahnhof bis B109) geführt werden.  Der Unterschied in der Streckenlänge auf dem Weg Gollmitz-Berlin bzw. umgekehrt beträgt nur rund 2 km bzw. weniger als eine Minute Fahrtzeit.  Selbst für Berufspendler, die diese Strecke zweimal täglich fahren, sind das unmerkliche Änderungen. 

GSW-Idee
Reference No.: 2025-17981
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