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Hinweise zu Informationsfreiheitrecht im Footer von Webseiten öffentlicher Institutionen im Geltungsbereich

Neue Idee

Hinweise zu Informationsfreiheitrecht im Footer von Webseiten öffentlicher Institutionen im Geltungsbereich Beginn und Enddatum der Verpflichtung (z.B. 30. September 2021 – 30. März 2023)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung? Gesellschaftliche Herausforderungen der Vertrauensbildung und Korruptionsbekämpfung Worin besteht die Verpflichtung? Angemessener Hinweise auf die Informationsfreiheit auf den Internetseiten der Institutionen im Geltungsbereich des Informationsfreiheltsgesetz bzw. der Landesinformationsfreiheitsgesetze mit der Verlinkung auf das entsprechende Informationsangebot des/der Bundes-/Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.  Die Verpflichtung hilft, die Bevölkerung stärker von den Möglichkeiten des Informationsfreiheitsrechts in Kenntnis zu setzen und verständlich darüber zu informieren sowie eine Anfrage formell richtig zu stellen.

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

  • Die Verpflichtung hilft bei der Wahrnehmung des Rechts auf Information und fördert dadurch den Wert Transparenz.
  • Somit fördert die Verpflichtung die Möglichkeit oder die Verbesserung der Möglichkeiten der Öffentlichkeit sich zu informieren oder an der Willens- oder Entscheidungsfindung mitzuwirken sowie ein förderliches Umfeld für Zivilgesellschaft zu schaffen. Somit ist die Verpflichtung für den Wert Partizipation relevant.
  • Weiterhin unterstützt die Verpflichtung durch Bewusstseinsbildung den Vollzug der Regeln, die Amtsträger (oder öffentliche Stellen) für ihr Handeln verantwortbar machen und ist somit relevant für den Wert Rechenschaftslegung.

Aufwand gering und innerhalb der Pflege der Internetseiten durchführbar.

Eingereicht durch: Oliver Rack

Oliver Rack
Reference No.: 2021-04190
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