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Offenes Labor für offenen Rechtsstaat

Neue Idee

Umsetzung durch: Ministerien der Justiz und die Parlamente (Bund, Land)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Neben der Ökonomie gründet das gesamte gesellschaftliche Handeln als Rechtsstaat auf Recht. Jedoch sind viele Bereiche dessen nicht ausreichend offen gestaltet. Vom Gesetzgebungsprozess bis zur Justiz: bezüglich Rechtsprechung und Vollzug und deren Verwaltung sind viele Elemente in Prozess-Design sowie hinsichtlich der Informationsaufbereitung, Datenenbereitstellung und durch Sprache zu verschlossen. Dies privilegiert Bevölkerungsgruppen und erschwert zudem Innovationen. Der Rechtsstaat sollten offener gestaltet werden.

Worin besteht die Verpflichtung?

Installation eines offenen Labors für offenen Rechtsstaat / offenes Recht, das Potentiale für mehr Offenheit, Inklusion und Innovation im gesamten “Lebenszyklus” (Ende-zu-Ende-Ansatz) von Recht und dessen Verwaltung identifiziert, Lösungen erarbeitet und Umsetzungsvorschläge unterbreitet. (Inspiration JusLab, Buenos Aires)

Beispielsweise in Bezug auf:

  • Qualität der Gesetzgebung sowie offenere Prozesse und Folgenabschätzung mit breiterer Beteiligung von Betroffenen (z.B. Crowd Law, Better Regulation Guidelines EU, Regulatory Impact Analysis (RIA))
  • Normenkontrolle und Innovation im Abbau von regulatorischen Hemmnissen sowie Messung von Erfüllungsaufwänden
  • Text- und Bild-sprachliche Verbesserungen der Verständlichkeit im Recht
  • Legislative und exekutive Fußabdrücke
  • Zugang, Standardisierung und Maschinenlesbarkeit von Recht, Verordnungen (zB Corona-Verordnungen) und Urteilen als Open Data (zB im Rahmen der Umsetzung der Datenstrategie Deutschland). Rückkopplungs-Prozess aus dem RIKA-Portal Justizinformation.
  • Automatisierte Kontrolle der Umsetzung von Rechtsvorschriften (Oversight RegTech)
  • Gesetzgebung und Recht im Zusammenhang mit automatischen und selbstlernenden Entscheidungssystemen und im Kontext Smart Cities.
  • Umgang mit nicht-legitimierten und/oder extraterritorialen aber normativ wirkenden Systemen. Z.B. Internationale Plattformen
  • Verbesserung des Zugangs zu Recht und Durchsetzung des Rechts für alle Bevölkerungsgruppen
  • Offenheit und Innovation im Verbraucherschutz
  • Untersuchung und Abbau von regulatorischen Hemmnissen in der europäischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und in Grenzgebieten zu europäischen Nachbarn
  • Open Data der Justizverwaltung sowie Standardisierung der Daten. Erstellung eines Musterdatenkatalogs für Justizdaten
  • Rechtsstaat in Bezug auf Bekämpfung der Corona-Krise und im Rahmen des Wiederaufbaus
  • Marginalisierte Gruppen und Geschlechtsfragen in Recht
  •  Recht als Export von sozialen Standards sowie (multilaterale) Verbindlichkeits-Mechanismen (Soft Law)
  • Rechtsphilosophische Vorausschauen

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Verpflichtung schafft einen offenen und gemeinsamen Arbeitsraum für Co-Creation in Fragen unseres Rechtsstaats zwischen Zivilgesellschaft, Regierung und Parlamentariern - insbesondere auf Ebene des “Maschinenraums”. Sie ermöglicht fortlaufend und damit frühzeitig die Befassung mit rechtsstaatlichen Fragestellung auf breiter Basis und erhöht damit potentiell die Anpassungsfähigkeit dessen in einem dynamisierten gesellschaftlichen wandel. Durch dies Anpassungsfähigkeit und durch Offenheit erhöht ein Labor für offenen Rechtsstaat, die Qualität dessen, Gerechtigkeit, Überprüfbarkeit und Vertrauen in der Bevölkerung in Demokratie und Recht. In Folge wird auch die Bereitschaft erhöht, Rechtsstaat zu verteidigen.

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

  • Die Verpflichtung schafft einen offenen und gemeinsamen Arbeitsraum für Co-Creation in Fragen unseres Rechtsstaats zwischen Zivilgesellschaft, Regierung und Parlamentariern. Sie ist deswegen für den Wert Partizipation relevant.
  • Aus der Verpflichtung resultieren potentiell Möglichkeiten, Recht, die Entstehung von Recht und dessen Anwendung besser zu verstehen und zu überwachen. Somit ist die Verpflichtung für den Wert Transparenz relevant.
  • Aus der Verpflichtung resultieren potentiell Möglichkeiten, die Qualität von Umsetzung des Rechtsstaats besser zu beobachten und zu verbessern. Insofern ist die Verpflichtung für den Wert Rechenschaftslegung relevant.
  • Die Verpflichtung fördert neue Technologien, die Zugang zu und Nutzung von rechtlichen und amtlichen Informationen fördern. Sie ist somit relevant für den Wert Technologie und Innovation für Offenheit und Rechenschaftslegung.

Zusätzliche Informationen

  • Budget der Verpflichtung XX
  • Verweis auf nachhaltige Entwicklungsziele.: Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  • Ggf. Verweis auf Vorhaben/Pläne auf Ebene von Länder und Kommunen

Weiterer Kontext:

Datenstrategie Deutschland

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/5bae389896531854c579069f9a699a8f/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1

https://oecd-opsi.org/innovations/transparency-in-the-justice-system-an-obligation-and-an-opportunity/

JusLab Buenos Aires (aus OGP-Aktionsplan Argentinien)

https://consejo.jusbaires.gob.ar/primera-reunion-del-ano-del-juslab

Offen durch Vollzugstransparenz / Umsetzungkontrolle (RegTech)

OZG Verdrusssache https://ozg.verdrusssache.de/

Umsetzungskontrolle Informationsfreiheit Umbudsman Kenya https://hivos.pesaid.com/

Umsetzung EU-Umweltgesetzgebung http://cdr.eionet.europa.eu/es/eu/inspire/monitoring/envxnsdiw/

Gesetzesfolgen/Erfüllungsaufwände https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/teaser-OnDEA.html

Offen durch soziostrukturelle Zugänglichkeit (Access to Justice)

https://www.justice.sdg16.plus/report

    https://bf889554-6857-4cfe-8d55-8770007b8841.filesusr.com/ugd/90b3d6_746fc8e4f9404abeb994928d3fe85c9e.pdf

Offene Gesetzgebungsprozesse

Offener Bundestag / Digitaler Bundestag

https://md.darmstadt.ccc.de/6vOIoOcqTeqfwKPK7tBc7Q?both

CrowdLaw, Beteiligungsportale https://www.uwazi.io/

Offen durch Verständlichkeit  und Teilhabe

https://www.normenkontrollrat-bw.de/fileadmin/_normenkontrollratBW/Dokumente/200311_NKR-BW_IDS_Handreichung_Verstaendlichkeit_behoerdliche_Texte.pdf

https://uni-siegen.sciebo.de/s/YIJp8n76UhN7fQS

https://www.oeffentliche-it.de/-/recht-digital-schwer-verstaendlich-by-design-und-allenfalls-teilweise-automatisierbar

https://ovp.gov.mk/en/

https://dre.pt/

https://www.legifrance.gouv.fr/

https://www.buzer.de/

 

Zeitachse Konzeption/Implementierung: 30. September 2021 bis 30. März 2022 Betrieb: ab 30. März 2022 - fortlaufend (Evaluation nach 3 Jahren ab Betrieb)

Mögliche Zuständigkeiten: 

Beispielsweise:

BMJV, Referat V B 1 Grundsatzfragen der Informationsgesellschaft

Bundeskanzleramt Referat 613 Bessere Rechtsetzung, Geschäftsstelle Bürokratieabbau, OECD

Normenkontrollräte Bund/Länder

Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV)

Eingereicht durch:

Oliver Rack (Initial) und Michael Kolain

Oliver Rack
Reference No.: 2021-04249
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