spezielle Regeln für gemeinnützige Plattformen
Weitere Forderungen
Die Bundesregierung muss den Einfluss Deutschlands bei der EU-Gesetzgebung dahingehend geltend machen, dass im Rahmen des kommenden „Digitale-Dienste-Gesetzes” der EU (Digital Services Act, DSA) spezielle Regeln für gemeinnützige Plattformen geschaffen werden. Das gilt insbesondere für Plattformen, die durch selbstverwaltete Nutzendencommunitys getragen werden.
Um den Plattformen des Public Interest Internet bessere Chancen gegenüber digitalen Großkonzernen zu verschaffen, müssen genossenschaftliche und andere alternative Finanzierungsmodelle von Seiten des Staates begünstigt, offene Schnittstellen gefördert und die Datenbestände besonders mächtiger Online-Dienste auch für Externe zugänglich gemacht werden.