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Transparenz, Partizipation und Wettbewerb in öffentlichen Verträgen stärken

Versprechen aus Wahlprogrammen

Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige Reformen im Bereich der öffentlichen Vergabe insbesondere zum Thema der Transparenz, der Partizipation und des Wettbewerbs angestoßen, die es nun umzusetzen gilt. Diese sind insbesondere die bundesweite elektronische Vergabestatistik und ein zentraler nationaler Bekanntmachungsservice (BKMS) für öffentliche Auftragsvergaben mit normierten Datenfeldern für öffentliche Aufträge

Das Reformthema einer fairen und offenen Auftragsvergabe hat durch intransparente Verträge während Pandemie an Dringlichkeit zugenommen. Zusätzlich sind Milliarden an Investitionen für den Wiederaufbau geplant. Um sicher zu stellen, dass diese einen fairen Wettbewerb, Innovation, Geschlechtergerechtigkeit und nachhaltigen Technologien fördern und ambitonierte aber umsetzbare soziale und klimafreundliche Kriterien mit einbeziehen, muss dies transparent und partizipativ gestaltet werden. 

Deutschland hat sich im Rahmen der Open Government Partnership im 3. Nationalen Aktionsplan für eine partizipative Umsetzung mit Akteuren der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren unter Einbezugnahme standardisierter öffentlicher Daten, wie den Open Contracting Data Standard, verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde in der G7 insbesondere zum Kampf gegen die Korruption in der Deklaration der Innenminister wiederholt. Die offene Vergabe ist eine der wichtigsten Datensätze im Rahmen geplanter Transparenzgesetzes und Open Data Regelungen.

Eine zukunftsfähige, innovationsfördernde und nachhaltige öffentliche Vergabe muss transparent und partizipativ sein, um neue und innovative Unternehmen anzuziehen und Korruption zu verhindern. Offene Daten über das ganze Vergabeverfahren von der Planung bis zur Abwicklung sind kritisch, um den Prozess effektiv zu überwachen und eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Die Vereinheitlichung und eine zeitnahe Veröffentlichung relevanter Daten über den ganzen Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe hinweg sollte als Open Data passieren, um die Nutzung von Regierung, Zivilgesellschaft und dem Journalismus zu fördern. 

Der Koalitionsvertrag sollte die Verpflichtungen im Rahmen der Open Government Partnership und internationaler Rahmensetzung inklusive der EU Richtlinien sowohl G7 anerkennen und proaktiv zeitnah umsetzen. Die Umsetzung wird duch einen fachlichen, partizipativen Austausch zum Thema der Innovationsförderung, offener Standards und der Veröffentlichung und Wiederverwertbarkeit der Daten im Dialog mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Technologieplattformen, Verwaltung und Ausschüssen begleitet. Dabei wird das Prinzip der schrittweisen Veröffentlichung und Nutzung der Daten angestrebt, um eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen und eine effiziente und erfolgreiche Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Vergabeverfahren zu ermöglichen. 

Das Thema der öffentlichen Vergabe ist folgendermaßen in den Wahlprogrammen aufgegriffen. Es finden sich Übereinstimmung in den Bereichen der Modernisierung und Digitalisierung der Vergabe, der Förderung von Innovation und innovativer Unternehmen, und der Einbeziehung sozialer Kriterien und klimafreundlichen und nachhaltigen Faktoren in die Vergabe. 

SPD

  • Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaft: Wir werden die öffentliche Beschaffung so ausrichten, dass sie Innovationsimpulse setzt und den Zielen des sozial-ökologischen Wandels dient. Hierfür sollten die Vergabekriterien stärker auf Innovation, Tarifbindung, Geschlechtergerechtigkeit und klimafreundliche Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

 

Grüne

  • Die öffentliche Beschaffung richten wir konsequent auf die ressourcenschonendsten und sozial verträglichsten Produkte und Dienstleistungen aus. So machen wir unsere Wirtschaft zur Spitzenreiterin bei den modernsten Technologien und schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen.
  • Ob vernetzte Fahrzeuge, effiziente Industrie, punktgenaue Verteilung regenerativer Energie oder intelligente Bewässerung auf Feldern: Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so anzupassen, dass möglichst sozial-ökologisch nachhaltige Technologien vorrangig zum Einsatz kommen. Bei IT-Beschaffungen des Bundes müssen Faktoren wie Herstellerabhängigkeit, Folgebeschaffung, technische Offenheit, Sicherheit, Datenschutz, Reparaturfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Kriterien zwingend in die Bewertungen einfließen und Zertifizierungen wie der Blaue Engel für IT-Produkte zum Standard werden. 
  • Bei der öffentlichen Vergabe beziehen wir Start-ups besser ein und vereinfachen dafür Vergabeverfahren und Regeln zur Eignungsprüfung. Wir werden die Mitarbeiterbeteiligung breiter zugänglich machen und erleichtern. Immer mehr Startups wollen mit digitalen Lösungen das Gemeinwohl stärken. Dazu integrieren wir sozial-ökologische Kriterien stärker in die bestehende Gründungsfinanzierung.
  • Wir werden künftig Transparenz herstellen und alle ÖPP-Verträge veröffentlichen. Grundsätzlich wollen wir, dass ÖPP nur dann in Betracht kommen dürfen, wenn sich durch sie, langfristig und sicher, ein Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahler*innen ergeben. Im Verkehrsbereich wollen wir ÖPP-Projekte gesetzlich ausschließen. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert. Weitere Privatisierungen öffentlicher Unternehmen im Bereich der öffentlichen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir ab.
  • Transparenzgesetz für Open Data: Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Zur Sicherung umfassender, gleichberechtigter Teilhabe und einer souveränen Verwaltung wollen wir, wo immer dies möglich ist, offene Standards, Schnittstellen und Software nutzen, die entstehende Software unter freier Lizenz veröffentlichen und werden sie als Standard in die Vergabe- und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.
  • Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll auch Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen.
  • Konsequent gegen Korruption: Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf und die nötigen Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen, wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten, erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.

FDP

  • Zahlungsmoral-Offensive der öffentlichen Hand. Investitionen der öffentlichen Hand haben in Krisenzeiten einen wichtigen Stabilisierungseffekt. Offene Rechnungen können Liquidität und Arbeitsplätze besonders im Mittelstand massiv gefährden. 
  • Zugleich fordern wir, die Vergabeschwellenwerte für 2020 und 2021 zu erhöhen, damit Investitionen schneller umgesetzt werden. 
  • Modernisierung der Bundeswehr – bessere Ausrüstung. Wir Freie Demokraten wollen die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen und hierfür einen klaren Modernisierungskurs einschlagen. Die Waffensysteme der Streitkräfte sind teilweise veraltet oder nur bedingt einsatzbereit. Wichtige Beschaffungsvorhaben verzögern sich oder kommen erst gar nicht zustande und die Instandhaltung bestehender Ausrüstung wird vernachlässigt. Das muss sich ändern. 

 

CDU

  • Öffentliche Aufträge sollen schneller, effizienter und einfacher vergeben werden. Bundesweite einheitliche vergaberechtliche Regelung. Die unterschiedlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben und Verhandlungsvergabe und Direktaufträge in den Ländern müssen vereinheitlicht werden.
  • E-Vergabe vereinheitlichen und die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen auf elektronischem Weg stärker vorantreiben für eine schnelle und einfache Bewerbung auf öffentliche Aufträge.
  • Verwaltung modernisieren: Der digitale Staat soll darüber hinaus Treiber von offenen Standards in der Wirtschaft und in seiner eigenen Verwaltung sein. Wir stehen zum Konzept des offenen Regierungs und Verwaltungshandelns (Open Government) und wollen – wo immer möglich – Offene Daten (Open Data) und quelloffene Lösungen zum Einsatz bringen. Offene Standards und allgemeine Schnittstellen werden deshalb als Vergabekriterien bei öffentlichen Ausschreibungen stärker berücksichtigt. So ermöglichen wir mehr Wettbewerb, damit die Auftragsvergabe kleinteiliger werden kann. Das fördert Transparenz und kann vor allem kleinen und mittleren Unternehmen sowie Startups nutzen.
  • Wir werden Beschaffungs- und Vergabeprozesse vereinfachen und im Rahmen der EU-Vorgaben regionale Wertschöpfung vor Ort erleichtern. Krisenbedingt wurde das Vergaberecht temporär vereinfacht, etwa durch eine Verkürzung der Fristen bei EU-Vergabeverfahren oder einer Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Erleichterungen bei Vergabeverfahren sollten kein Alleinstellungsmerkmal konjunktureller Hilfsmaßnahmen sein, sondern in Dauerrecht überführt werden.
  • Die Stärkung der regionalen und der örtlichen Wirtschaft muss bei vergleichbarer Leistung und angemessenem Preis als ein Kriterium der Auftragsvergabe zugelassen werden. Interkommunale Zusammenarbeit werden wir stärken, indem wir uns für eine kommunalfreundliche Auslegung im Vergabe- und Umsatzsteuerrecht einsetzen.“
  • Als Großabnehmer für Zukunftstechnologien und Vorbild beim nachhaltigen Wirtschaften wird die Bundesverwaltung ihr Handeln und ihre Beschaffung an Nachhaltigkeitsindikatoren ausrichten.
Georg Neumann
Reference No.: 2021-06150
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