Einbeziehung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung
Im Zeitraum vom Sommer 2023 bis Sommer 2024 soll die Umsetzung der „Empfehlungen des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums der Justiz zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen“sowie bei den Strategien und Programmen der Ressorts evaluiert werden. Die Empfehlungen wurden vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossen und sehen u.a. vor, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) von Beginn an bei allen Prozessschritten der Konzeption und Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen einzubeziehen, dass identifiziert wird, welche SDGs (Sustainable Development Goals) von Regelungsvorhaben betroffen sind, wie Vorhaben die Erreichung von SDGs unterstützen und welche Abwägungen für die unterschiedlich schnelle Erreichungeinzelner SDGs vorgenommen werden. Im Rahmen des Vorhabens dieser Verpflichtung sollauch unter Beteiligung der Zivilgesellschaft bewertet werden, ob und wie die Empfehlungen tatsächlich zur beabsichtigten Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele beitragen können.
[BMJ] mit [BKAmt]